Das Wichtigste in Kürze
- Das Staatsangehörigkeitsgesetz nennt keinen Lebenslauf. Viele Behörden verlangen ihn trotzdem ab 16 Jahren, z. B. Stadt Neuss und Köln.
- Uneinheitlich: 4 von 10 geprüften Behörden wollen ihn handschriftlich, Hamburg tabellarisch; Stadt Neuss und Köln lassen die Wahl.
- Sinnvoll sind Angaben zu Person, Schule, Ausbildung, Arbeit, Einreise, Wohnorten, Sprachkursen und Familie – mit Datum, ohne Lücken.
- Auslandszeiten gehören mit Datum hinein: Aufenthalte über 6 Monate können den gewöhnlichen Aufenthalt unterbrechen (§ 12b StAG).
- Vorsätzlich falsche Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen können 10 Jahre Sperrfrist auslösen (§ 35a StAG).
Wozu braucht die Behörde einen Lebenslauf für die Einbürgerung?
Der Lebenslauf für die Einbürgerung gibt der Einbürgerungsbehörde einen Überblick über Ihren Lebensweg. Mit ihm kann die Behörde Ihre Nachweise einordnen und die Voraussetzungen prüfen. Dazu gehören zum Beispiel fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (§ 10 Abs. 1 StAG). Viele Behörden verlangen den Lebenslauf von jeder Person ab 16 Jahren.
„Gewöhnlicher Aufenthalt“ heißt vereinfacht: Sie leben nicht nur vorübergehend in Deutschland. Das Staatsangehörigkeitsgesetz nennt den Lebenslauf nicht. Sie haben aber eine Mitwirkungspflicht. Das heißt: Sie müssen bei der Prüfung mithelfen. Sie nennen alle Umstände, die für Sie sprechen. Außerdem legen Sie die nötigen Nachweise über Ihre persönlichen Verhältnisse vor (§ 34 Satz 2 StAG in Verbindung mit § 82 Abs. 1 AufenthG). Die Behörde kann Ihnen dafür eine angemessene Frist setzen. Ob Ihre Behörde einen Lebenslauf möchte und in welcher Form, steht in ihrer Liste der Unterlagen.
Ab 16 Jahren können Jugendliche im Einbürgerungsverfahren selbst handeln (§ 34 Satz 1 StAG). Viele Behörden verlangen dann einen eigenen Antrag und einen eigenen Lebenslauf, zum Beispiel die Stadt Köln und die Stadt Braunschweig. Welche Bedingungen sonst gelten, lesen Sie in unserer Übersicht zu den Voraussetzungen der Einbürgerung.
Was verlangen die Behörden? Zehn Beispiele im Vergleich
Eine einheitliche Vorgabe gibt es nicht. Wir haben die Unterlagenlisten von zehn Einbürgerungsbehörden ausgewertet (abgerufen am 2. Oktober 2026). Vier verlangen einen handschriftlichen Lebenslauf. Zwei lassen Ihnen die Wahl, eine möchte ihn tabellarisch und eine ausführlich als Text. Zwei Behörden nennen den Lebenslauf in ihrer Liste nicht.
| Behörde | Form des Lebenslaufs | Weitere Angaben der Behörde |
|---|---|---|
| Stadt Neuss (NRW) | „tabellarischer oder handgeschriebener Lebenslauf“ | „für alle Personen ab 16 Jahren“; Inhalt laut Seite in Leichter Sprache: Name, Geburtstag, Schule, Beruf, Verein, Ehrenamt |
| Rhein-Kreis Neuss (NRW) | „Handschriftlich verfasster Lebenslauf“ | in der Liste der erforderlichen Unterlagen |
| Stadt Köln (NRW) | „mit der Hand“ oder „am Computer“ (Seite in Leichter Sprache) | „Ab dem 16. Lebensjahr“, „mit allen Kontaktdaten (Mobilnummer, E-Mail, Anschrift)“; Inhalt: Schule und Beruf, Verein, Ehrenamt |
| Rheinisch-Bergischer Kreis (NRW) | „handgeschriebener Lebenslauf“ | für Einbürgerungsbewerber „ab dem 16. Lebensjahr“ |
| Stadt Düsseldorf (NRW) | nicht genannt | weder in der Liste der Unterlagen, die „zunächst“ einzureichen sind, noch in der Checkliste (Stand November 2025) |
| Hamburg | „tabellarischer Lebenslauf“ | fehlende Unterlagen werden „falls erforderlich“ nachgefordert |
| Berlin | nicht genannt | nicht in der Liste „Erforderliche Unterlagen“ |
| Stadt Braunschweig (Niedersachsen) | „eigenhändig geschriebener Lebenslauf“ | „nicht am PC, sondern handschriftlich mit Unterschrift“; von jeder Person ab 16 Jahren |
| Landratsamt Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg) | „handschriftlicher Lebenslauf“ | Merkblatt mit „Stand: September 2026“ |
| Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen) | „ausführlicher (nicht tabellarisch) Lebenslauf in deutscher Sprache“ | „von Geburt bis jetzt“, mit Angaben zu Eltern und Geschwistern; ab 16 Jahren |
Tabellarisch, ausführlich oder handschriftlich – was ist der Unterschied?
Tabellarisch heißt: Sie schreiben Ihre Stationen als Liste mit Zeiträumen. Ausführlich heißt: Sie erzählen Ihren Lebensweg in ganzen Sätzen. Handschriftlich oder eigenhändig heißt: Sie schreiben selbst mit der Hand, als Tabelle oder als Text. Vier der zehn Behörden aus unserem Vergleich verlangen ausdrücklich einen handschriftlichen Lebenslauf.
Der tabellarische Lebenslauf
Links steht der Zeitraum, rechts steht, was Sie gemacht haben. Für die Einbürgerung bietet sich die Reihenfolge von früher nach heute an. So ist Ihr Weg nach Deutschland gut zu erkennen. Geben Sie Zeiträume mit Monat und Jahr an, zum Beispiel 08/2019 – 06/2022. Das Datum Ihrer Einreise schreiben Sie möglichst mit Tag, Monat und Jahr.
Der ausführliche Lebenslauf
Manche Behörden möchten einen Text, zum Beispiel das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Schreiben Sie dann in der Ich-Form und in zeitlicher Reihenfolge, von der Geburt bis heute. Nutzen Sie kurze, einfache Sätze. Ein Anfang könnte so lauten: „Ich heiße Mira Beispiel und wurde am 12. April 1994 in Tirana (Albanien) geboren. Von 2000 bis 2012 habe ich dort die Schule besucht.“
Der handschriftliche Lebenslauf
- Schreiben Sie zuerst einen Entwurf, gern am Computer. Schreiben Sie ihn danach sauber mit der Hand ab.
- Schreiben Sie gut lesbar. Wenn Sie sich verschreiben, beginnen Sie die Seite lieber neu.
- Steht in der Vorgabe nur „handschriftlich“, ist offen, ob Sie eine Tabelle oder einen Text schreiben. Fragen Sie im Zweifel nach.
- Können Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mit der Hand schreiben, sprechen Sie Ihre Behörde darauf an.
Was gehört in den Lebenslauf für die Einbürgerung?
Ein Lebenslauf für die Einbürgerung sollte Ihre persönlichen Daten und Ihren Weg bis heute zeigen. Dazu gehören Schule, Ausbildung oder Studium, Arbeit, Einreise nach Deutschland, Wohnorte, Sprachkurse und Familie. Die Städte Köln und Neuss nennen außerdem Vereine und Ehrenamt. Köln möchte ab dem 16. Lebensjahr alle Kontaktdaten: Mobilnummer, E-Mail und Anschrift.
| Baustein | Was Sie angeben | Hinweis |
|---|---|---|
| Persönliche Daten | Vor- und Familienname, Geburtsname und frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und Land, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Anschrift, Telefon, E-Mail | Schreiben Sie Ihren Namen genau wie im Pass. |
| Schule | Zeitraum, Schulart, Ort und Land, Abschluss | Ausländische Abschlüsse nennen Sie so, wie sie im Zeugnis heißen, mit kurzer deutscher Erklärung. Ein deutscher Schulabschluss kann als Sprachnachweis zählen (z. B. Stadt Neuss). |
| Ausbildung und Studium | Zeitraum, Beruf oder Fach, Ort, Abschluss | Auch eine abgebrochene Ausbildung gehört hinein. |
| Arbeit | Zeitraum, Tätigkeit, Arbeitgeber, Ort; auch Minijobs und Selbstständigkeit | Die Daten sollten zu Ihrem Rentenversicherungsverlauf passen. Diesen verlangen manche Behörden, z. B. der Rhein-Kreis Neuss. |
| Aufenthalt und Wohnorte | Datum der Einreise nach Deutschland, alle Wohnorte mit Zeitraum, längere Aufenthalte im Ausland | Vergleichen Sie die Daten mit Ihrer Meldebescheinigung. |
| Sprache und Integration | Integrationskurs, Sprachkurse, Sprachzertifikat (z. B. B1), Einbürgerungstest | Die Zertifikate legen Sie als eigene Nachweise bei. |
| Engagement | Mitgliedschaft in Vereinen oder Organisationen, Ehrenamt | Köln und Neuss nennen das ausdrücklich. |
| Familie | Ehe oder Lebenspartnerschaft mit Datum, Kinder mit Geburtsjahr | Manche Behörden möchten auch Angaben zu Eltern und Geschwistern. |
| Abschluss | Ort, Datum, Unterschrift | Die Stadt Braunschweig verlangt die Unterschrift ausdrücklich. |
Bleiben Sie sachlich. Schreiben Sie, was war – ohne Bewertung und ohne Übertreibung.
Was gehört nicht in den Lebenslauf?
In den Lebenslauf gehört Ihr Lebensweg. Lassen Sie Angaben weg, nach denen die Behörde nicht fragt, zum Beispiel Religion, politische Meinung oder Einzelheiten zu Ihrer Gesundheit. Ein Foto auf dem Lebenslauf verlangt keine der zehn Behörden aus unserem Vergleich. Einkommen, Straftaten und Passfoto haben im Verfahren ihren eigenen Platz.
- Einkommen: Ihren Lebensunterhalt weisen Sie mit eigenen Unterlagen nach, zum Beispiel mit Gehaltsabrechnungen.
- Straftaten: Danach fragt in der Regel das Antragsformular. Beantworten Sie die Fragen dort vollständig und wahr. Verurteilungen sowie laufende Ermittlungs- und Strafverfahren im Ausland müssen im Antrag stehen (§ 12a Abs. 4 StAG).
- Passfoto: Verlangt Ihre Behörde ein Passfoto, ist es eine eigene Unterlage. Die Stadt Neuss verlangt es zum Beispiel von allen Personen ab 14 Jahren.
Wie erklären Sie Lücken und Zeiten im Ausland?
Lassen Sie keinen Zeitraum offen. Schreiben Sie kurz, was Sie in dieser Zeit gemacht haben, zum Beispiel Arbeitssuche, Elternzeit, Pflege eines Angehörigen, Krankheit oder Sprachkurs. Geben Sie längere Aufenthalte im Ausland mit Datum an. Denn Auslandsaufenthalte von mehr als sechs Monaten können den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland unterbrechen (§ 12b StAG).
So erklären Sie Lücken
Eine kurze, ehrliche Angabe genügt. Beispiele:
- „03/2017 – 08/2017: arbeitsuchend, Bewerbungen als Bürokraft“
- „01/2016 – 09/2016: Asylverfahren, Wohnort: Gemeinschaftsunterkunft in Neuss“
- „05/2023 – 04/2024: Elternzeit nach der Geburt meiner Tochter“
Prüfen Sie, ob jeder Monat erfasst ist. Die Behörde soll Ihren Weg möglichst ohne Rückfragen nachvollziehen können.
Was gilt für Zeiten im Ausland?
Für Aufenthalte im Ausland gilt § 12b StAG:
- Einzelne Aufenthalte im Ausland bis zu sechs Monaten unterbrechen den gewöhnlichen Aufenthalt nicht.
- Bei längeren Aufenthalten besteht er fort, wenn Sie innerhalb der Frist zurückkommen, die die Ausländerbehörde bestimmt hat.
- Wichtig ist auch die Summe aller Aufenthalte im Ausland. Ist sie größer als die Hälfte der nötigen Aufenthaltsdauer, besteht der gewöhnliche Aufenthalt in der Regel nicht mehr fort. Das gilt auch bei mehreren kurzen Aufenthalten. Bei fünf Jahren liegt die Grenze bei zweieinhalb Jahren.
- Ist der Aufenthalt unterbrochen, kann die Behörde frühere Zeiten in Deutschland bis zu drei Jahren anrechnen.
- Für Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten und ihre Familienangehörigen gelten besondere Regeln.
Waren Sie länger als sechs Monate am Stück im Ausland? Oder insgesamt sehr lange? Dann lassen Sie Ihre Aufenthaltszeit vor dem Antrag prüfen. Welche Nachweise Sie außer dem Lebenslauf brauchen, zeigt unsere Checkliste der Unterlagen für die Einbürgerung.
Länger im Ausland gewesen? Lassen Sie Ihre Voraussetzungen prüfen
Im Einbürgerungscheck beantworten Sie neun kurze Fragen, zum Beispiel zu Aufenthaltsdauer und Aufenthaltstitel. Ihre Zeiten im Ausland können Sie bei der Rückmeldung ansprechen.
Kostenlos und unverbindlich. Ein Rechtsanwalt sieht sich Ihre Angaben persönlich an.
Muster: Lebenslauf für die Einbürgerung zum Ausdrucken
Das folgende Muster zeigt einen tabellarischen Lebenslauf. Es hat neun Abschnitte und endet mit Ort, Datum und Unterschrift. Die Person ist erfunden. Übernehmen Sie nur den Aufbau und setzen Sie Ihre eigenen Daten ein. Verlangt Ihre Behörde einen handschriftlichen Lebenslauf, schreiben Sie ihn nach diesem Aufbau mit der Hand.
Lebenslauf (Beispiel – alle Angaben erfunden)
Persönliche Daten
| Name | Mira Beispiel, geborene Muster |
| Geboren | 12.04.1994 in Tirana, Albanien |
| Staatsangehörigkeit | albanisch |
| Familienstand | verheiratet seit 20.07.2017 |
| Anschrift | Musterstraße 1, 41460 Neuss |
| Telefon und E-Mail | (Ihre Mobilnummer), (Ihre E-Mail-Adresse) |
Schulbildung
| 09/2000 – 06/2012 | Grundschule und Gymnasium in Tirana, Albanien; Abschluss: „Matura“ (staatliche Abschlussprüfung) |
Studium und Ausbildung
| 10/2012 – 07/2015 | Studium der Betriebswirtschaft in Tirana, Albanien; Abschluss: Bachelor |
| 08/2019 – 06/2022 | Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement, Muster GmbH, Neuss; Abschlussprüfung vor der IHK bestanden |
Berufstätigkeit
| 07/2012 – 09/2012 | Ferienjob als Verkäuferin in Tirana, Albanien |
| 08/2015 – 12/2017 | Bürokraft in einem Reisebüro in Tirana, Albanien |
| 12/2018 – 07/2019 | Aushilfe im Einzelhandel (Minijob), Neuss |
| seit 07/2022 | Kauffrau für Büromanagement in Vollzeit, Muster GmbH, Neuss |
| 05/2023 – 04/2024 | Elternzeit nach der Geburt meiner Tochter |
Aufenthalt in Deutschland und Wohnorte
| 15.01.2018 | Einreise nach Deutschland (Familiennachzug zu meinem Ehemann) |
| 01/2018 – 03/2021 | Neuss, Beispielweg 5 |
| seit 04/2021 | Neuss, Musterstraße 1 |
Längere Aufenthalte im Ausland
| 09/2023 – 12/2023 | Aufenthalt bei meinen Eltern in Tirana, Albanien, während der Elternzeit (knapp vier Monate); Wohnung in Neuss beibehalten |
Sprache und Integration
| 02/2018 – 11/2018 | Integrationskurs an der Volkshochschule Neuss; Abschluss: Deutsch-Test für Zuwanderer (B1) und Test „Leben in Deutschland“ |
| Sprachen | Albanisch (Muttersprache), Deutsch (Zertifikat B1), Englisch (gute Kenntnisse) |
Engagement
| seit 03/2020 | Mitglied in einem Sportverein in Neuss |
| seit 09/2025 | Ehrenamtlich im Elternbeirat der Kita meiner Tochter |
Familie
| Ehemann | Arben Beispiel, Heirat am 20.07.2017 in Tirana |
| Kind | Tochter, geboren 2023 in Neuss |
| Eltern | Ilir und Drita Muster, wohnhaft in Tirana, Albanien |
Neuss, 02.10.2026
Unterschrift: Mira Beispiel
Mit „Vorlage drucken“ können Sie das Muster ausdrucken oder – je nach Browser – als PDF speichern. Abschnitte, die auf Sie nicht zutreffen, lassen Sie weg.
Schritt für Schritt: So erstellen Sie Ihren Lebenslauf
Planen Sie für den Lebenslauf etwas Zeit ein, besonders wenn Sie mit der Hand schreiben müssen. Die folgenden sieben Schritte helfen, nichts zu vergessen und Rückfragen der Behörde möglichst zu vermeiden. Am wichtigsten ist der erste Schritt: Prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Behörde, bevor Sie anfangen.
- Vorgaben prüfen. Lesen Sie die Liste der Unterlagen Ihrer Behörde: Tabelle oder Text? Mit der Hand oder am Computer? Mit Unterschrift?
- Unterlagen sammeln. Legen Sie Zeugnisse, Arbeitsverträge, Meldebescheinigung, Rentenversicherungsverlauf und Pass bereit. Dort finden Sie die genauen Daten.
- Zeiten ordnen. Schreiben Sie alle Zeiträume von früher nach heute untereinander. Prüfen Sie, ob ein Monat fehlt.
- Entwurf schreiben. Nutzen Sie das Muster oben als Gerüst. Schreiben Sie kurz und klar.
- Vergleichen. Die Daten im Lebenslauf sollten zu Ihren Nachweisen und zum Antragsformular passen.
- Abschreiben und unterschreiben. Schreiben Sie die endgültige Fassung – mit der Hand, wenn die Behörde das verlangt. Setzen Sie Ort, Datum und Unterschrift darunter.
- Kopie aufbewahren. Behalten Sie eine Kopie für sich. Die Bearbeitung kann viele Monate dauern. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Wie lange dauert die Einbürgerung nach dem Antrag?
Lebenslauf fertig – und die anderen Voraussetzungen?
Im Einbürgerungscheck beantworten Sie neun kurze Fragen, zum Beispiel zu Aufenthaltsdauer, Deutschkenntnissen und Lebensunterhalt. Danach meldet sich ein Rechtsanwalt werktags mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen.
Kostenlos und unverbindlich. Ein Rechtsanwalt sieht sich Ihre Angaben persönlich an.
Häufige Fragen
Muss der Lebenslauf für die Einbürgerung handschriftlich sein?
Das entscheidet Ihre Einbürgerungsbehörde; das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt die Form nicht. Einen handschriftlichen Lebenslauf verlangen zum Beispiel die Stadt Braunschweig, der Rhein-Kreis Neuss, der Rheinisch-Bergische Kreis und das Landratsamt Main-Tauber-Kreis. Die Stadt Neuss nimmt ihn tabellarisch oder handgeschrieben, die Stadt Köln mit der Hand oder am Computer. Hamburg verlangt einen tabellarischen Lebenslauf (alle abgerufen am 02.10.2026). Maßgeblich ist die Liste Ihrer Behörde.
Gibt es eine Vorlage für den Lebenslauf zur Einbürgerung als PDF?
Ein amtliches Formular für den Lebenslauf bietet keine der zehn Behörden aus unserem Vergleich in ihrer Unterlagenliste an (abgerufen am 02.10.2026). Sie können das Muster auf dieser Seite nutzen. Mit „Vorlage drucken“ drucken Sie es aus oder speichern es – je nach Browser – als PDF. Für eine Word-Datei übertragen Sie den Aufbau in Ihr Textprogramm. Verlangt Ihre Behörde Handschrift, schreiben Sie den Lebenslauf nach diesem Aufbau mit der Hand.
Muss ich den Lebenslauf für die Einbürgerung unterschreiben?
Manche Behörden verlangen das ausdrücklich. Die Stadt Braunschweig möchte den Lebenslauf zum Beispiel „handschriftlich mit Unterschrift“. Auch wenn Ihre Behörde nichts dazu sagt, ist es sinnvoll, den Lebenslauf mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift abzuschließen. So ist klar, dass die Angaben von Ihnen stammen und welchen Stand sie haben.
Ab welchem Alter braucht man einen Lebenslauf für die Einbürgerung?
Meist ab 16 Jahren. Ab diesem Alter können Jugendliche im Einbürgerungsverfahren selbst handeln (§ 34 StAG). Viele Behörden verlangen dann einen eigenen Antrag. Die Stadt Neuss, die Stadt Köln, die Stadt Braunschweig, der Rheinisch-Bergische Kreis und das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nennen den Lebenslauf ausdrücklich ab diesem Alter. Für jüngere Kinder, die miteingebürgert werden, nennen diese Behörden keinen eigenen Lebenslauf.
Wie erkläre ich Lücken im Lebenslauf für die Einbürgerung?
Schreiben Sie für jeden Zeitraum kurz, was Sie gemacht haben, zum Beispiel „arbeitsuchend“, „Elternzeit“, „Pflege eines Angehörigen“ oder „Sprachkurs“. Längere Aufenthalte im Ausland geben Sie mit Datum an. Einzelne Aufenthalte bis zu sechs Monaten unterbrechen den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht. Bei längeren kommt es unter anderem auf die Frist der Ausländerbehörde an. Auch die Summe aller Auslandszeiten zählt (§ 12b StAG). Machen Sie immer wahre und vollständige Angaben.
In welcher Sprache muss der Lebenslauf für die Einbürgerung sein?
Schreiben Sie ihn auf Deutsch. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verlangt zum Beispiel ausdrücklich einen Lebenslauf „in deutscher Sprache“. Für Unterlagen in anderen Sprachen verlangen Behörden in der Regel eine Übersetzung. Die Stadt Neuss fordert etwa eine beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer. Für den Lebenslauf selbst genügen einfache, klare Sätze.
Gehört ein Foto auf den Lebenslauf für die Einbürgerung?
Nur wenn Ihre Behörde es ausdrücklich verlangt. In den zehn Unterlagenlisten aus unserem Vergleich verlangt keine Behörde ein Foto auf dem Lebenslauf (abgerufen am 02.10.2026). Wo ein Passfoto gefordert wird, ist es eine eigene Unterlage. Die Stadt Neuss verlangt es zum Beispiel von allen Personen ab 14 Jahren. Die Stadt Köln möchte ein gedrucktes Foto, das nicht älter als drei Monate ist.
Bereit für den Antrag? Prüfen Sie zuerst Ihre Voraussetzungen
Der Lebenslauf ist nur eine von vielen Unterlagen. Entscheidend sind die Voraussetzungen, etwa Aufenthaltsdauer, Deutschkenntnisse und Lebensunterhalt. Dazu erhalten Sie nach dem Einbürgerungscheck eine erste anwaltliche Einschätzung.
- 9 kurze Fragen beantworten. Das dauert nur wenige Minuten.
- Persönliche Rückmeldung. Ein Rechtsanwalt prüft Ihre Angaben und meldet sich werktags bei Ihnen.
- Wenn Sie möchten: Gespräch. Die Vergütung wird vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart.
Kostenlos und unverbindlich. Ein Rechtsanwalt sieht sich Ihre Angaben persönlich an.
Quellen
- § 10 StAG – Einbürgerung (gesetze-im-internet.de)
- § 12a StAG – Verurteilungen, Angabe im Einbürgerungsantrag (gesetze-im-internet.de)
- § 12b StAG – Aufenthalte im Ausland (gesetze-im-internet.de)
- § 34 StAG – Verfahrenshandlungen ab 16 Jahren, Mitwirkung (gesetze-im-internet.de)
- § 35a StAG – Sperrfrist (gesetze-im-internet.de)
- § 42 StAG – Strafvorschrift (gesetze-im-internet.de)
- § 82 AufenthG – Mitwirkung des Ausländers (gesetze-im-internet.de)
- Staatsangehörigkeitsgesetz, Volltext (zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 21.07.2026)
- BT-Drucksache 20/9044: Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, Begründung zu § 12b
- Stadt Neuss, Serviceportal: Einbürgerung (abgerufen am 02.10.2026)
- Stadt Neuss: Einbürgerung in Leichter Sprache (abgerufen am 02.10.2026)
- Rhein-Kreis Neuss: Einbürgerung (abgerufen am 02.10.2026)
- Stadt Köln: Einbürgerung in den deutschen Staatsverband (abgerufen am 02.10.2026)
- Stadt Köln: Deutsch werden durch Einbürgerung, Leichte Sprache (abgerufen am 02.10.2026)
- Rheinisch-Bergischer Kreis: Erforderliche Unterlagen (PDF, abgerufen am 02.10.2026)
- Rheinisch-Bergischer Kreis: Anspruchseinbürgerung (Behördenlotse, abgerufen am 02.10.2026)
- Rheinisch-Bergischer Kreis: Einbürgerungsantrag mit Abschnitt „Angaben zu Straftaten“ (PDF, abgerufen am 02.10.2026)
- Landeshauptstadt Düsseldorf: Unterlagen für die Einbürgerung (PDF, abgerufen am 02.10.2026)
- Landeshauptstadt Düsseldorf: Checkliste Einbürgerung (PDF, Stand November 2025)
- Hamburg: Einbürgerungsantrag – Hinweise und Download (abgerufen am 02.10.2026)
- Service Berlin: Einbürgerung – Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen (abgerufen am 02.10.2026)
- Stadt Braunschweig: Einbürgerungen (abgerufen am 02.10.2026)
- Landratsamt Main-Tauber-Kreis: Hinweise und notwendige Unterlagen für Ihren Einbürgerungsantrag (PDF, Stand: September 2026)
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Information über die im Einbürgerungsverfahren beizubringenden Nachweise (PDF, abgerufen am 02.10.2026)
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten (abgerufen am 02.10.2026)
