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Ihr Einbürgerungscheck

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Frage 1 von 9

Seit wann leben Sie in Deutschland?

Welchen Aufenthaltstitel haben Sie aktuell?

Sind Sie in Deutschland zur Schule gegangen?

Ein Schulbesuch in Deutschland gilt für die erste Einschätzung als Nachweis der Sprachkenntnisse und der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung.

Haben Sie einen B1-Sprachnachweis?

Haben Sie den Einbürgerungstest bestanden?

Auch Bürgertest genannt.

Wurden Sie in Deutschland rechtskräftig strafrechtlich verurteilt?

Geldstrafen bis 90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafen bis 3 Monate auf Bewährung stehen einer Einbürgerung in der Regel nicht entgegen.

Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie sichern?

Kindergeld, Wohngeld, BAföG oder Elterngeld sind dabei unschädlich. Entscheidend ist, ob Sie auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind.

Haben Sie Ihren Einbürgerungsantrag bereits gestellt?

Für wen soll die Einbürgerung beantragt werden?

Eingetragene Lebenspartner zählen wie Ehepartner. Familienmitglieder können in einem gemeinsamen Verfahren begleitet werden.

Wie viele Kinder sollen mit eingebürgert werden?

Unter 18 Jahren

18 Jahre oder älter

Wie heißen Sie?

Wie erreichen wir Sie?

Mindestens drei Ziffern, zum Beispiel +49 173 9120770.

Ratgeber zur Einbürgerung

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