Grundlagen
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Ein Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Stand: 2. Oktober 2026. Jeder Fall liegt anders — eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten Sie im kostenlosen Einbürgerungscheck.
Die folgenden Punkte prüft die zuständige Einbürgerungsbehörde. Wer sie kennt und die Nachweise vollständig vorbereitet, vermeidet unnötige Nachforderungen.
Aufenthaltsdauer
In der Regel brauchen Sie seit 5 Jahren einen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§ 10 Abs. 1 StAG). Ehegatten und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können nach 3 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, wenn die Ehe oder Partnerschaft seit 2 Jahren besteht und die übrigen Voraussetzungen vorliegen (§ 9 StAG). Die frühere Einbürgerung nach 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr: Turbo-Einbürgerung abgeschafft.
Aufenthaltsrecht und Identität
Sie brauchen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine Blaue Karte EU oder eine passende Aufenthaltserlaubnis (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG). Nicht jede Aufenthaltserlaubnis genügt, zum Beispiel nicht die zum Studium oder zum vorübergehenden Schutz. Eine Duldung reicht nicht. Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
Gesicherter Lebensunterhalt
Sie müssen den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen grundsätzlich ohne Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe sichern können (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG). Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld oder BAföG schaden nicht. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben.
Deutschkenntnisse
Verlangt werden ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (§ 10 Abs. 4 StAG). Den Nachweis erbringen Sie meist mit einem Sprachzertifikat oder einem deutschen Schul-, Berufs- oder Hochschulabschluss. Für bestimmte Gruppen gibt es Erleichterungen (§ 10 Abs. 4a und Abs. 6 StAG).
Einbürgerungstest
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland weisen Sie in der Regel mit dem Einbürgerungstest nach (§ 10 Abs. 5 StAG). Mit einem deutschen Schulabschluss oder aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen kann der Test entfallen.
Keine Verurteilungen
Sie dürfen grundsätzlich nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG). Geringe Strafen bleiben unter bestimmten Bedingungen außer Betracht, zum Beispiel Geldstrafen bis 90 Tagessätze (§ 12a StAG).
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a StAG).