Ratgeber · Übersicht

Ratgeber Einbürgerung: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die Einbürgerung in Deutschland ist in der Regel möglich, wenn Sie seit 5 Jahren rechtmäßig hier leben und die übrigen Voraussetzungen erfüllen (§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG). Hier finden Sie alle Ratgeber mit Quellen.

Stand: Verantwortlich: Rechtsanwalt Nihat Kaygalak, Neuss

Die wichtigsten Fakten 2026 in Kürze

Vor dem Antrag

Bevor Sie die Einbürgerung beantragen, klären Sie zwei Fragen: Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Und welche Unterlagen verlangt Ihre Behörde? Diese Ratgeber helfen bei der Vorbereitung, vom Lebenslauf bis zur Gebühr.

Grundlagen

Voraussetzungen der Einbürgerung

Aufenthaltsdauer, Deutsch B1, Einbürgerungstest, Lebensunterhalt: die Bedingungen im Überblick.

Ratgeber · Unterlagen

Unterlagen und Checkliste

Welche Nachweise Behörden verlangen, was je nach Lebenslage dazukommt und was für Übersetzungen gilt – mit Checkliste zum Ausdrucken.

Ratgeber · Unterlagen

Lebenslauf für die Einbürgerung

Tabellarisch oder handschriftlich? Was zehn Behörden verlangen, was in den Lebenslauf gehört – mit Muster zum Ausdrucken.

Ratgeber · Kosten

Kosten der Einbürgerung

255 € pro Person, 51 € je miteingebürgertem Kind ohne eigene Einkünfte, 25 € Test: was die Einbürgerung kostet, wann Sie zahlen und was ein Anwalt kostet.

Nach dem Antrag

Nach dem Antrag warten viele Menschen lange auf eine Entscheidung. Hier lesen Sie, mit welchen Wartezeiten Sie rechnen müssen und ab wann eine Untätigkeitsklage möglich ist.

Ratgeber · Verfahren

Untätigkeitsklage bei der Einbürgerung

Die Behörde entscheidet nicht? Ab wann eine Klage nach § 75 VwGO möglich ist, was sie kostet und wie Sie vorgehen – mit Fristenrechner.

Ratgeber · Verfahren

Dauer der Einbürgerung

Keine gesetzliche Frist: Bearbeitungszeiten aus Neuss, Düsseldorf, München und Berlin mit Quelle, Ablauf des Verfahrens und was nach 3 Monaten möglich ist.

Rechtliche Änderungen

Seit dem 27. Juni 2024 müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung nicht mehr aufgeben (BGBl. 2024 I Nr. 104). Seit dem 30. Oktober 2025 gibt es keine Turbo-Einbürgerung mehr, also keine Einbürgerung schon nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen (BGBl. 2025 I Nr. 256).

Ratgeber · Rechtslage

Doppelte Staatsbürgerschaft

Einbürgerung ohne Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit: was Deutschland seit 27.06.2024 erlaubt, was Ihr Herkunftsstaat regelt und was für Kinder gilt.

Ratgeber · Rechtslage

Turbo-Einbürgerung abgeschafft

Die Turbo-Einbürgerung nach 3 Jahren gibt es seit 30.10.2025 nicht mehr. Was für laufende Anträge, Ehepartner von Deutschen und die 5-Jahres-Regel gilt.

Wie läuft die Einbürgerung in Deutschland ab?

Vereinfacht läuft die Einbürgerung in fünf Schritten ab: Sie prüfen die Voraussetzungen, stellen die Unterlagen zusammen und reichen den Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein. Danach prüft die Behörde Ihren Antrag. Wirksam wird die Einbürgerung erst, wenn Ihnen die Behörde die Einbürgerungsurkunde aushändigt (§ 16 StAG).

  1. Voraussetzungen prüfen. Dazu gehören unter anderem 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, ein passender Aufenthaltstitel, Deutsch auf Niveau B1 und der Einbürgerungstest. Außerdem müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie grundsätzlich ohne Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe sichern können (§ 10 Abs. 1 StAG). Überblick: Voraussetzungen der Einbürgerung.
  2. Unterlagen zusammenstellen. Welche Unterlagen Sie genau brauchen, kann von Behörde zu Behörde verschieden sein. Hilfe bieten die Checkliste für die Einbürgerungsunterlagen und der Ratgeber zum Lebenslauf für die Einbürgerung.
  3. Antrag bei der Behörde stellen. Welche Einbürgerungsbehörde zuständig ist, erfahren Sie zum Beispiel bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Die Gebühr beträgt in der Regel 255 € pro Person (§ 38 StAG). Mehr dazu: Kosten der Einbürgerung.
  4. Prüfung durch die Behörde. Sind Sie 16 Jahre oder älter, fragt die Behörde auch beim Verfassungsschutz an (§ 37 StAG). Wartezeiten erklärt der Ratgeber zur Dauer der Einbürgerung.
  5. Einbürgerungsurkunde erhalten. Sind Sie 16 Jahre oder älter, erklären Sie vorher feierlich, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was ihr schaden könnte. Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Einbürgerung wirksam (§ 16 StAG).
Keine Entscheidung? Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht, ist grundsätzlich frühestens drei Monate nach dem Antrag eine Untätigkeitsklage möglich, also eine Klage beim Verwaltungsgericht (§ 75 Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO). Ein zureichender Grund kann zum Beispiel sein, dass noch Unterlagen fehlen, die die Behörde bei Ihnen angefordert hat (Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 25.09.2025 – 19 E 359/25).

Wie hilft der Einbürgerungscheck?

Der Einbürgerungscheck ist ein kurzer Fragebogen mit 9 Fragen, zum Beispiel zu Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Sprachnachweis und Lebensunterhalt. Danach erhalten Sie eine erste anwaltliche Einschätzung, ob die Voraussetzungen der Einbürgerung in Ihrem Fall erfüllt sein könnten. Der Check ist kostenlos und unverbindlich.

Ein Rechtsanwalt liest Ihre Angaben persönlich, eine automatische Antwort gibt es nicht. Wir melden uns werktags bei Ihnen. Ob Sie uns danach beauftragen, entscheiden Sie. Die konkrete Vergütung richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit Ihres Falls und wird vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart.

Kein Einbürgerungstest. Der Einbürgerungscheck ist nicht der offizielle Einbürgerungstest. Mit dem Test weisen Sie Wissen über Rechtsordnung, Gesellschaft und Lebensverhältnisse in Deutschland nach (§ 10 Abs. 5 StAG). Sie legen ihn bei einer Prüfstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab; die Teilnahme kostet 25 € (BAMF, Seite vom 28.09.2026). Unser Check ersetzt weder den Test noch die Entscheidung Ihrer Behörde.

Wo stehen Sie auf dem Weg zur Einbürgerung?

Die 9 Fragen sind in etwa fünf Minuten beantwortet, meist mit einem Klick pro Frage. Danach schätzt ein Rechtsanwalt Ihre Ausgangslage ein.

Kostenlos und unverbindlich. Ein Rechtsanwalt sieht sich Ihre Angaben persönlich an.

Wie entstehen unsere Ratgeber?

Unsere Ratgeber stützen sich auf Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Angaben von Behörden und veröffentlichte Umfragen. Jeder Ratgeber nennt am Ende seine Quellen, auf dieser Übersicht stehen sie direkt im Text. Das Datum oben auf jeder Seite zeigt den Stand des Textes. Gesetze und Behördenpraxis können sich danach ändern.

  • Keine Versprechen: Wir sagen kein Ergebnis und keine Bearbeitungszeit zu. Über Ihren Antrag entscheidet die Einbürgerungsbehörde.
  • Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an info@meindeutscherpass.de.

Häufige Fragen

Wann kann ich mich in Deutschland einbürgern lassen?

In der Regel, wenn Sie seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und weitere Voraussetzungen erfüllen (§ 10 Abs. 1 StAG). Dazu gehören etwa ein passender Aufenthaltstitel, Deutsch auf Niveau B1, der Einbürgerungstest und ein gesicherter Lebensunterhalt. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Deutschen gelten in der Regel 3 Jahre Aufenthalt, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit 2 Jahren besteht; die übrigen Voraussetzungen gelten auch für sie (§ 9 StAG). Die Turbo-Einbürgerung nach 3 Jahren ist seit dem 30.10.2025 abgeschafft (BGBl. 2025 I Nr. 256). Überblick: Voraussetzungen der Einbürgerung.

Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?

Aus deutscher Sicht ja. Seit dem 27.06.2024 müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung nicht mehr aufgeben (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, BGBl. 2024 I Nr. 104). Ob Sie sie wirklich behalten, entscheidet aber das Recht Ihres Herkunftsstaates. Manche Staaten lassen eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht zu. Fragen Sie im Zweifel bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftsstaates nach. Mehr dazu: doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland.

Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?

Die Gebühr beträgt 255 € pro Person (§ 38 Abs. 2 StAG). Für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte hat, sind es 51 €. Der Einbürgerungstest kostet 25 € (BAMF, Seite vom 28.09.2026). Je nach Fall kommen Kosten für Sprachprüfung, Urkunden und Übersetzungen dazu. Wenn Sie sehr wenig verdienen, kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder Sie davon befreien (§ 38 Abs. 4 StAG). Mehr dazu: Kosten der Einbürgerung.

Brauche ich für die Einbürgerung einen Anwalt?

Nein. Sie können den Antrag selbst stellen. Auskunft und Beratung erhalten Sie auch bei Ihrer Einbürgerungsbehörde. Auch eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht dürfen Sie selbst erheben und führen (§ 67 Abs. 1 VwGO). Anwaltliche Hilfe kann sinnvoll sein, wenn Sie unsicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, oder wenn die Behörde lange nicht entscheidet. Eine erste Einschätzung Ihrer Ausgangslage erhalten Sie im kostenlosen Einbürgerungscheck.

Rechtsanwalt Nihat Kaygalak

Rechtsanwalt Nihat Kaygalak, LL.M.

Verantwortlich für die Inhalte von Mein Deutscher Pass. Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2007, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Kanzlei in Neuss. Die Zulassung können Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis prüfen.

Mein Deutscher Pass ist ein Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Kaygalak und keine Behörde. Kontakt aufnehmen · Impressum

Unsere Ratgeber informieren allgemein über die Rechtslage (Stand: 2. Oktober 2026). Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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