Aktuelles

Gesetzesänderungen im Überblick

Das Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht entwickelt sich stetig weiter. Hier finden Sie eine chronologische Übersicht der wichtigsten Änderungen seit 2023 — sachlich und mit Quellenangabe, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder eine rechtliche Beratung im Einzelfall.

30.10.2025EinbürgerungVerkürzte Einbürgerung nach drei Jahren wieder abgeschafft

Der 2024 eingeführte § 10 Abs. 3 StAG, der bei besonderen Integrationsleistungen und Deutschkenntnissen auf C1-Niveau eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren erlaubte, wurde durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wieder gestrichen. Für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG gilt seither einheitlich eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren. Die übrigen Voraussetzungen (u. a. gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest) bleiben unverändert.

Quelle: Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, in Kraft seit 30.10.2025

24.07.2025FamiliennachzugFamiliennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt

Der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus (nicht betroffen: anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte) wird bis einschließlich 23.07.2027 nicht gewährt. Zuvor war der Nachzug auf ein Kontingent von 1.000 Visa pro Monat begrenzt, das nach Angaben des Gesetzgebers seit Juni 2023 durchgehend ausgeschöpft war.

Quelle: Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, in Kraft seit 24.07.2025

31.12.2025AufenthaltsrechtChancen-Aufenthaltsrecht ausgelaufen

Das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG, das langjährig geduldeten Personen für 18 Monate eine Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung der Bleiberechtsvoraussetzungen ermöglichte, konnte letztmalig bis zum 31.12.2025 beantragt werden. Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 104c bleiben gültig; Inhaberinnen und Inhaber können bis zum 30.06.2027 einen Wechsel auf einen längerfristigen Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG beantragen.

Quelle: § 104c AufenthG i. d. F. seit 31.12.2025 (Übergangsregelung bis 30.06.2027)

27.06.2024EinbürgerungStaatsangehörigkeitsrecht modernisiert: fünf Jahre und Mehrstaatigkeit als Regelfall

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde die reguläre Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre gesenkt. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wurde aufgegeben: Eine Einbürgerung erfordert seither in der Regel nicht mehr die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Die übrigen materiellen Voraussetzungen des § 10 StAG (Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest, keine schwerwiegenden Straftaten) blieben unverändert.

Quelle: Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), in Kraft seit 27.06.2024

01.06.2024FachkräfteeinwanderungFachkräfteeinwanderungsgesetz: Chancenkarte und abgesenkte Schwelle für die Blaue Karte EU

Die Reform der Fachkräfteeinwanderung erfolgte stufenweise: Bereits seit November 2023 gilt für die Blaue Karte EU ein abgesenktes Mindestgehalt (Stand 2024: 45.300 € brutto jährlich bzw. 50 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, in Mangelberufen niedriger). Zum 01.06.2024 wurde zusätzlich die Chancenkarte eingeführt, ein punktebasiertes Verfahren für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland für Personen mit ausländischem Berufs- oder Hochschulabschluss. Die genauen Gehaltsschwellen werden jährlich angepasst.

Quelle: Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, stufenweises Inkrafttreten ab November 2023

27.02.2024AufenthaltsrechtRückführungsverbesserungsgesetz: längerer Ausreisegewahrsam, vereinfachte Abschiebungen

Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wurde von 10 auf 28 Tage verlängert. Das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen zur Nachtzeit im Rahmen einer Abschiebung wurde vereinfacht, Abschiebungstermine müssen außer bei Familien mit Kindern nicht mehr angekündigt werden. Zugleich wurde ein Anspruch auf anwaltliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren zu Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam eingeführt.

Quelle: Rückführungsverbesserungsgesetz, in Kraft seit 27.02.2024

06.12.2024AnerkennungAnerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird beschleunigt

Bund und Länder haben am 06.12.2024 beschlossen, künftig regelmäßig auch englischsprachige Unterlagen in Anerkennungsverfahren zu akzeptieren. Für Gesundheitsberufe (u. a. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker) soll zudem eine direkte Kenntnisprüfung als Regelverfahren die bisher übliche Dokumentenprüfung ergänzen; das entsprechende Gesetz soll zum 01.11.2026 in Kraft treten (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates).

Quelle: Beschluss von Bund und Ländern vom 06.12.2024; Gesetz zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren in Gesundheitsberufen (geplantes Inkrafttreten 01.11.2026)

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall. Für eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Einbürgerungscheck.

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