Einbürgerung & Ausländerrecht

Ihr Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

Wir begleiten Sie anwaltlich durch das gesamte Einbürgerungsverfahren: von der ersten Prüfung Ihrer Voraussetzungen bis zur Aushändigung Ihrer Einbürgerungsurkunde. Persönlich geführt von Rechtsanwalt Nihat Kaygalak, LL.M.

Anwaltlich geführt, nicht nur Beratung Rechtsberatung seit 2007 Fristenkontrolle inklusive
Deutscher Reisepass
2007
Rechtsberatung seit
LL.M.
Qualifikation Rechtsanwalt
100%
anwaltlich geführt
DSGVO
konforme Beratung

Die Ausgangslage

Warum ziehen sich Einbürgerungsverfahren oft über Jahre?

Ausländerbehörden sind bundesweit überlastet. Wer nur wartet, verliert Zeit. Wer die Frist im Blick behält und Anträge behördenfest vorbereitet, verkürzt sie.

Ohne Begleitung

  • Wartezeit oft 2 bis 4 Jahre ohne erkennbaren Fortschritt
  • Unvollständige Unterlagen führen zu Nachforderungen und neuen Wartezeiten
  • Keine Möglichkeit, auf Behördenschweigen rechtlich zu reagieren

Mit anwaltlicher Begleitung

  • Antrag wird vollständig und behördenfest vorbereitet
  • Fristen werden aktiv überwacht und Behörden erinnert
  • Bei Untätigkeit steht der Weg der Untätigkeitsklage offen
Bundestag in Berlin

Wir kennen die Behördenpraxis — und nutzen sie zu Ihrem Vorteil.

Leistungen

Zwei Wege, ein Ziel: Ihr sicherer Status in Deutschland

Einbürgerung

Vollständige Begleitung Ihres Einbürgerungsverfahrens: Prüfung der Voraussetzungen, Antragstellung und Kommunikation mit der Ausländerbehörde bis zur Urkunde.

Beratung Ausländerrecht

Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis und Verlängerungen: rechtssichere Beratung für jede Phase Ihres Aufenthalts in Deutschland.

Fristenkontrolle

Wir überwachen Bearbeitungsfristen aktiv, erinnern Behörden und prüfen bei Untätigkeit den Weg über eine Untätigkeitsklage.

So funktioniert es

Ihr Weg zur Einbürgerung in sechs Schritten

Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht.

1

Kostenloser Einbürgerungscheck

Wir prüfen anhand Ihrer Angaben, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einbürgerung für Sie infrage kommt.

2

Persönliches Gespräch

Im Gespräch klären wir offene Fragen, sichten erste Unterlagen und legen die nächsten Schritte fest.

3

Akte wird vorbereitet

Wir stellen Ihre Unterlagen vollständig und behördenfest zusammen, damit Nachforderungen ausbleiben.

4

Unterlagen werden eingereicht

Der vollständige Antrag geht an die zuständige Ausländerbehörde, inklusive aller erforderlichen Nachweise.

5

Antrag wird verfolgt

Wir überwachen die Bearbeitung, erinnern die Behörde bei Verzögerung und halten Sie auf dem Laufenden.

6

Einbürgerungstermin

Nach positivem Bescheid begleiten wir Sie bis zur Aushändigung Ihrer Einbürgerungsurkunde.

Wissenswertes

Drei Dinge, die viele beim Thema Einbürgerung nicht wissen

Staatsangehörigkeitsrecht

Mehrstaatigkeit ist inzwischen die Regel

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes müssen die meisten Antragstellenden ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.

Behördenverfahren

Untätigkeit der Behörde ist angreifbar

Bearbeitet eine Ausländerbehörde ohne zureichenden Grund über längere Zeit nicht, kann eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Bewegung in das Verfahren bringen.

Einbürgerungstest

Nicht jeder muss ihn ablegen

Wer bereits einen deutschen Schulabschluss oder ein Hochschulstudium in Deutschland absolviert hat, ist unter bestimmten Voraussetzungen vom Einbürgerungstest befreit.

Warum wir

Anwaltlich geführt statt nur beraten

Rechtsanwalt Nihat Kaygalak, LL.M.

Nihat Kaygalak, LL.M. — Rechtsanwalt

Der wichtigste Unterschied zu vielen Einbürgerungsberatungen: Ihr Verfahren wird von einem zugelassenen Rechtsanwalt geführt, nicht nur von einer Beratungsstelle. Das bedeutet, dass wir bei Verzögerungen oder Ablehnungen auch die rechtlichen Mittel nutzen können, die einer reinen Beratung nicht offenstehen — etwa eine Untätigkeitsklage gegen eine überlastete Behörde.

Rechtsanwalt, kein reiner Berater Zugelassen bei der RAK Düsseldorf Verschwiegenheit gem. § 43a BRAO
Zur Kanzlei-Website
Rechtsanwaltskanzlei Kaygalak

Ein Service der Rechtsanwaltskanzlei Kaygalak. Für Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht und alle weiteren Migrationsthemen jenseits der Einbürgerung finden Sie dort die vollständige Kanzlei.

rechtsanwalt-kaygalak.de

Vergütung

Transparent von Anfang an

Der Einbürgerungscheck ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Erst danach besprechen wir gemeinsam, welches Vergütungsmodell zu Ihrer Situation passt — einmalig oder in Raten, immer offen kommuniziert, ohne versteckte Kosten.

Einmalzahlung

Ein fester Betrag für die vollständige Begleitung Ihres Verfahrens.

Ratenzahlung, 2 Monate

Aufgeteilt auf zwei monatliche Raten, individuell vereinbart.

Ratenzahlung, 3 Monate

Aufgeteilt auf drei monatliche Raten, individuell vereinbart.

Die konkrete Vergütung richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit Ihres Falls und wird vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart.

Häufige Fragen

Was Sie vorab wissen möchten

Wie lange dauert eine Einbürgerung mit Ihrer Begleitung?

Das hängt von der zuständigen Behörde und Ihrer individuellen Situation ab. Durch vollständige, behördenfeste Unterlagen und aktive Fristenkontrolle lassen sich unnötige Verzögerungen jedoch spürbar reduzieren.

Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung grundsätzlich möglich. Wir prüfen die Details Ihres Einzelfalls im Einbürgerungscheck.

Was kostet der Einbürgerungscheck?

Der Einbürgerungscheck ist kostenlos und unverbindlich. Er dient dazu, Ihre Ausgangslage einzuschätzen, bevor über ein Mandat gesprochen wird.

Was passiert, wenn die Behörde nicht reagiert?

Bei überlangem Schweigen prüfen wir förmliche Erinnerungen und, wenn nötig, den Weg über eine Untätigkeitsklage.

Ist die Beratung auch telefonisch oder digital möglich?

Ja. Das persönliche Gespräch nach dem Einbürgerungscheck kann telefonisch, per Videocall oder vor Ort in Neuss stattfinden.

Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob eine Einbürgerung für Sie möglich ist.

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